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Soweit der RA zunächst gegenüber der Staatsanwaltschaft und später gegenüber der Bußgeldbehörde tätig geworden ist, hat er für das Ermittlungsverfahren Anspruch auf die Gebühr gem. den §§ 84 Abs. 1, 83 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO und für das Bußgeldverfahren gem. § 105 Abs. 1
AGS 1996, 140 DAR 1997, 165 VersR 1997, 1370 ZfS 1997, 71 [...]