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Ist der Rechtsanwalt mit der Vertretung und Verteidigung des Versicherungsnehmers im Straf- und Bußgeldverfahren einschließlich Vorverfahren beauftragt worden, hat der Versicherer nur die Vorverfahrensgebühr für das Strafverfahren zu erstatten, wenn das Verfahren gegen den Versicherungsnehmer nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft und Abgabe an die Verwaltungsbehörde dort ebenfalls eingestellt worden ist.
Siehe auch AG Saarbrücken r+s 1993, 264. r+s 1994, 464 [...]