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1. Wird ein eigenes Fahrzeug des Händlers veräußert, so scheidet es mit der Übergabe an den Erwerber aus der Sammelversicherung aus. 2. Hatte der Händler dieses Fahrzeug nicht mit einem Probekennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt, so war die Händlerversicherung keine Pflichtversicherung. Eine Nachhaftung gem. § 3 Nr. 5 PflVG besteht für dieses Fahrzeug nicht.
NJW-RR 1999, 538 NVersZ 1999, 180 NZV 1999, 338 ZfS 1999, 318 [...]