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Ein Händler, der sowohl im Neuwagen- wie auch im Gebrauchtwagengeschäft tätig ist, ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, ob die in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Schadenspauschalierung für den Fall der Nichtabnahme eines gekauften Fahrzeuges durch den Kunden nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge dem zu erwartenden Schaden des Händlers entspricht.
Nicht rechtskräftig; s.a. LG Bonn ZfS 1995, 257. ZfS 1995, 256 [...]