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OVG Lüneburg (12 A 175/83) | Datum: 09.02.1984
'Für die Anordnung, das Fahrtenbuch unaufgefordert jeweils zum 1. eines Monats bei der Straßenverkehrsbehörde vorzulegen, ist eine Rechtsgrundlage nicht ersichtlich. § 31 a Satz 3 Halbs. 2 StVZO bestimmt zwar, daß das [...]