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AG Tecklenburg (11 C 453/93) | Datum: 31.08.1994
Gemäß § 495 a ZPO ohne Tatbestand: Die Klage ist begründet. Die hier streitige Frage, ob die Kläger ihre anwaltliche Tätigkeit für den Beklagten als zwei getrennte Angelegenheiten abrechnen dürfen, ist zugunsten der [...]