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BayObLG (2 ObOWi 291/85) | Datum: 30.12.1985
»... Die Betroff. war beim [Verlassen der nach links verlaufenden abknickenden Vorfahrtstraße durch Geradeausfahren] als Rechtsabbieger nach § 9 Abs. 3 StVO verpflichtet, die der Vorfahrtstraße folgenden Radfahrerinnen [...]