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Hat der Unfallbeteiligte dem Geschädigten alle Angaben gemacht, die dieser für die Durchsetzung seines Schadensersatzanspruches für bedeutsam hielt, so darf er sich entfernen, selbst wenn die Polizei verständigt ist und der Verdacht auf Alkoholeinwirkung besteht.
So auch OLG Hamm v. 19.03.1971, VRS 41, 108 DAR 1980, 155 [...]