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VGH Bayern (22 BV 05.2461) | Datum: 18.05.2006
Der Kläger wohnt am Mittleren Ring in München in der Landshuter Allee 112 ca. 900 m nördlich von der Luftgütemessstelle Landshuter Allee; die Wohnung liegt ca. 50 m vom Straßenrand entfernt. Die bauliche und die [...]