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BayObLG (2 ObOWi 65/85) | Datum: 24.07.1985
(f) »... Das Zeichen 250 StVO verbietet jeden Fahrzeugverkehr in dem gesperrten Verkehrsraum. Nach Sinn und Zweck gilt das Verkehrsverbot für den gesamten, in sich geschlossenen Straßenzug, der durch Zeichen 250 an den [...]