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1. Detektivkosten, die ein hinter der Partei stehender, am Rechtsstreit selbst nicht beteiligter Versicherer bezahlt hat, können als notwendige Parteikosten erstattungsfähig sein. 2. Wegen der oft ungewöhnlich hohen Forderungen ist die Notwendigkeit und Höhe von Detektivkosten besonders gründlich zu überprüfen.
s.a. OLG Nürnberg VersR 1992, 982 JurBüro 1996, 430 VRS 91, 468 VersR 1997, 641 [...]
Ist streitig, ob es sich um einen fingierten Verkehrsunfall handelt, so sind die Kosten für die Aufbewahrung des PKW bis zur Rechtskraft des Urteils notwendig und erstattungsfähig, weil sich sonst der Eigentümer dem Vorwurf der Beweisvereitelung aussetzen würde.
JurBüro 1997, 260 SP 1997, 113 VersR 1997, 894 r+s 1997, 176 [...]