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OLG Stuttgart (9 U 6/24) | Datum: 07.02.2024
1. Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsklägerin wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 14.12.2023, Az. 21 O 251/23, abgeändert: Die Verfügungsbeklagte wird verpflichtet, von dem auf den Namen der [...]