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LG Köln (19 S 447/86) | Datum: 22.04.1987
»Grundsätzlich ist der Geschädigte gem. § 254 Abs. 2 BGB gehalten, den Schaden möglichst niedrig zu halten. Dies bedeutet, daß er bei einem Übersteigen der Reparaturkosten gegenüber der Abrechnung auf Totalschadenbasis [...]