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KG (12 U 3217/00) | Datum: 24.01.2002
Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache Erfolg. 1. Der Beklagte haftet der Klägerin gemäß §§ 823 Abs. 1 , 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 1 StVO auf Ersatz derjenigen Schäden, die ihr auf Grund des [...]