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OLG Nürnberg (6 U 37/75) | Datum: 06.06.1975
Mit Recht und mit zutreffenden Gründen hat das LG eine Haftung des Bekl. zu 1) [Auffahrender] für den Schaden verneint, der durch den [voraufgegangenen] Zusammenstoß des Kl. mit dem Lkw entstanden ist. Die Bekl. können [...]