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AG Wuppertal (34 C 67/94) | Datum: 21.09.1994
Siehe Entscheidungen zur Haftungsquote des mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Vorfahrtberechtigten bei Kollision mit Wartepflichtigem: a) SchlHOLG NZV 1993, 113 = SP 1993, 110 m.w.H. (80 % Mithaftung; [...]