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Die Erzwingung eines Parkplatzes ist nicht verwerflich i.S. von § 240 Abs. 2 StGB, wenn dies durch Hineinfahren in die Parklücke in maßvoller Weise geschieht und eine dort stehende Person keiner erheblichen Gefährdung ausgesetzt ist.
s.a. BayObLG VersR 1995, 810. DAR 1998, 28 NZV 1998, 163 VRS 94, 338 VersR 1998, 864 [...]