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Der Senat hält entgegen der vom BGH vertretenen Auffassung (NJW 1993, 3081 = VerkMitt 1993 Nr. 107) an seiner Rechtsprechung fest, daß bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nach- oder Vorausfahren mit Tachometervergleichung dem tatrichterlichen Urteil zu entnehmen sein muß, wie lang die Meßstrecke und wie groß der Abstand war, ob der verwendete Tachometer binnen Jahresfrist justiert war und welcher Sicherheitsabstand vorgenommen wurde.
Ebenso OLG Köln (Ss 434/93) BRS 86, 199 BRS 86, 359 DAR 1994, 248 [...]
1. Es stellt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, wenn eine in einer verkehrsberuhigten Zone auf der Fahrbahn angebrachte Bodenschwelle aus Kautschuk-Gummi mit einer Höhe von 6 cm nicht mit Aussparungen für die Durchfahrt von Zweirädern versehen ist. 2. Ein Mindestabstand von 1 m zwischen dem seitlichen abgeflachten Ende einer solchen Schwelle und dem Bordstein ist nicht erforderlich (Abgrenzung zu OLG Hamm NJW 1990, 2473). (Eingesandt vom 7. Zivilsenat des OLG Köln.)
BRS 86, 163 MDR 1994, 41 NJW 1994, 1417 OLGReport-Köln 1993, 336 [...]