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KG (12 U 6365/99) | Datum: 30.09.2002
Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. I. m Berufungsverfahren nimmt die Beklagte zu 2. weiterhin die Rechte des Beklagten zu 1. im Wege der Nebenintervention in zulässiger Weise wahr (vgl. [...]