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AG Hohenstein-Ernstthal (1 C 781/03) | Datum: 08.01.2004
1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 2.500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2002 zu [...]