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OLG Stuttgart (4 U 25/85) | Datum: 12.06.1985
'... Die Haftung der Bekl. [Vermittlerin eines Kraftfahrzeugkaufs] beuht auf der zumindestfahrlässig falschen angabe der Motorleistung mit 45 statt richtig mit 50 PS, die deshalb von Bedeutung ist, weil sie zu einer [...]