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AG Mönchengladbach (4 C 469/65) | Datum: 08.03.1967
Die Ehefrau des Kl. ist Eigentümerin und Halterin des betroffenen Fahrzeugs; benutzt wird es vom Kl., der dann auch selbst den Ersatzwagen anmietete und die Kosten dafür ersetzt verlangt. Eigentlich kein Anlaß für [...]