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BGH (VI ZR 3/86) | Datum: 07.10.1986
Die klagende Berufsgenossenschaft verlangt aus übergegangenem Recht (§ 1542 RVO a.F.) von den Beklagten Erstattung von 25 % ihrer Aufwendungen in Höhe von 41.665,88 DM, die sie wegen eines als Arbeitsunfall anerkannten [...]