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BayObLG (1 St RR 109/98) | Datum: 09.06.1998
Am 19.8.1997 verurteilte das Amtsgericht den Angeklagten in dessen Anwesenheit wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zur Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20 DM. Am 28.8.1997 legte der Angeklagte zu Protokoll [...]