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KG (12 U 5278/85) | Datum: 29.05.1986
»Nach der ständ. Rechtspr. des Senats und nach allgemeiner Auffassung in Rechtspr. und Schrifttum hat ein Fußgänger für einen Kfz-Unfallschaden grundsätzlich allein einzustehen, wenn seinem groben Eigenverschulden [...]