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BGH (1 StR 261/71) | Datum: 28.09.1971
I. Der Angeklagte reiste im November 1969 mit einem Personenkraftwagen Marke BMW 2000, den er gekauft und der Firma C zur Sicherung einer Restkaufschuld von 3.200 DM übereignet hatte, in die Türkei. Bei seiner Rückkehr [...]