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OLG Düsseldorf (1 U 206/68) | Datum: 05.05.1969
Der geschätzte Reparaturaufwand für das erheblich beschädigte Fahrzeug war mit 2.045,- DM einschließlich merkantilen Minderwertes, der Wiederbeschaffungsaufwand auf 6.500,- DM geschätzt worden. Mit dem vom OLG hier [...]