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Soweit der RA zunächst gegenüber der Staatsanwaltschaft und später gegenüber der Bußgeldbehörde tätig geworden ist, hat er für das Ermittlungsverfahren Anspruch auf die Gebühr gem. den §§ 84 Abs. 1, 83 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO und für das Bußgeldverfahren gem. § 105 Abs. 1
AGS 1996, 140 DAR 1997, 165 VersR 1997, 1370 ZfS 1997, 71 [...]
Wenn der Versicherungsnehmer den Kfz-Schein im abgestellten Fahrzeug zurückläßt, stellt dies ein grob fahrlässiges Verhalten dar. Die fehlende Mitursächlichkeit für die Entwendung als solche schließt die Berufung des Versicherer auf seine Leistungsfreiheit nicht aus, weil dem Täter die Grenzkontrolle erleichtert und der Polizei das Auffinden des gestohlenen Fahrzeugs erschwert wird.
S.a. LG München VersR 1981, 545 ; OLG Köln VersR 1983, 847. ZfS 1995, 260 [...]