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AG Bremen-Blumenthal (42 C 532/92) | Datum: 25.11.1992
»Die Bekl. hatte nach § 13 Abs. 2 AKB abzurechnen ... . Der vom Versicherer zu entrichtende Neupreis richtet sich nach dem vom Hersteller am Tag des Schadensereignisses unverbindlich empfohlenen Preis ... . Die [...]