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OLG Koblenz (14 W 493/94) | Datum: 09.09.1994
Die zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet. Der Rechtspfleger hat die Kosten des Prozeßbevollmächtigten des Beklagten zu 1. zutreffend als erstattungsfähig angesehen. Werden der Halter eines Kraftfahrzeugs [...]