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SchlHOLG (9 U 35/92) | Datum: 07.04.1993
Bei einer Höhe der Äste von 3,60 Meter liegt nach OLG Düsseldorf VersR 1989, 272 keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor; anders OLG München (VersR 1988, 859 ) das bei einer Höhe von 3,65 Meter eine [...]