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OVG Hamburg (Bs VI 24/91) | Datum: 08.04.1991
Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid vom 11. Januar 1991 gemäß § 80 Abs. 5 VwGO [...]