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OLG Nürnberg (3 U 1020/94) | Datum: 07.06.1994
1. Grundsätzlich kann ein Unfallgeschädigter gemäß § 249 BGB Herstellung des früheren Zustandes, also Reparatur des Fahrzeuges verlangen. Gemäß ständiger Rechtsprechung ist hiervon als Ausnahme die Abrechnung auf [...]