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LG Mainz (7 O 45/74) | Datum: 10.01.1975
Auf Grund des Grundsatzes der Vertragsfreiheit konnte der Kl. frei wählen, mit wem er den Mietvertrag über einen Ersatzwagen abschließen wollte. Er war grundsätzlich nicht gehalten, sich an ein gewerbliches [...]