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Dem RA, der einen entgegen seiner Weisung an ihn statt an seinen Mandanten gezahlten Schadenersatz entgegennimmt und an diesen weiterleitet, entsteht die Hebegebühr nur, wenn er mit dessen Einziehung beauftragt war Ein solcher Auftrag kann sich aus dem Inkassoauftrag in der Vollmachtsurkunde ergeben, wenn nichts Gegenteiliges vorgetragen wird.
Anmerkung: Chemnitz, AGS 1994, 85 AGS 1994, 84 ZfS 1995, 32 [...]