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OLG Rostock (3 W 52/06) | Datum: 14.12.2006
I. Der Tischlerei-Betrieb K. in Z. mietete im Jahr 2002 von der Firma U. KG (Antragsgegnerin) einen Gabelstapler. Der Antragsteller war zu diesem Zeitpunkt Arbeitnehmer der Mieterin. Am 10.12.2002 benutzte er, der seit [...]