Sortieren nach
1. Einem Parkausweis für Anwohner wird sein Substrat entzogen, wenn die Kennzeichnung von Parksonderflächen rückgängig gemacht wird. Vorläufiger Rechtsschutz kann in einem solchen Fall nur im Wege eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Aufhebung der Anwohnerparkregelung begehrt werden. 2. Im Rahmen der Ermessensbetätigung muß die Verkehrsbehörde schutzwürdige Interessen der Anlieger an der Beibehaltung der Parkregelung berücksichtigen.
S.a. VGH BW ZfS 1995, 237 m.w.H.. NJW 1995, 1043 NZV 1995, 248 ZfS 1995, 440 [...]