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OLG Koblenz (1 Ss 275/85) | Datum: 09.07.1985
(a) »... Für Parkverstöße und andere Verkehrszuwiderhandlungen ist grundsätzlich allein der Fahrzeugführer verantwortlich. In Rechtspr. und Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß eine Ahndung des Kraftfahrzeughalters [...]