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Zur Benutzung eines Sonderparkplatzes für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ist ein zu diesem Personenkreis gehörender Schwerbehinderter nur dann berechtigt, wenn sein Parkausweis gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt ist.
S.a. VG Saarland ZfS 1992, 35 ; VGH Mannheim ZfS 1992, 324 . ZfS 1996, 80 [...]