Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Koblenz (5 U 1281/92) | Datum: 25.11.1993
'Zur Schadenshöhe muß sich der Kl. die Wertverbesserung anrechnen lassen, die das Kfz durch die Instandsetzung des Motors erhalten hat. Rechtsgrundlage dieses »Abzuges neu für alt« ist nicht § 251 Abs. 2 BGB , sondern [...]