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Rechtsgebiet
Gericht
Jahr
»Bei einem sog. Lohnfuhrvertrag (Stellung eines Fahrzeugs mit Führer nach den Weisungen des Auftraggebers) ist der Fahrzeughalter ('Vermieter') derjenige, der den Güterkraftverkehr betreibt; für die ihm aufgetragenen Fernfahrten benötigt er eine Genehmigung nach § 8 Abs. 1 GüKG. An dieser Rechtslage hat § 3 Abs. 1 der VO über den Einsatz von Ersatz- und Mietfahrzeugen im Güterkraftverkehr vom 26.9.1986 nichts geändert.«
KG (2 Ss 97/90 - 3 Ws (B) 111/90) | Datum: 21.06.1990
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