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LG Konstanz (4 O 573/92 F) | Datum: 22.01.1993
»[Für eine] Zubilligung der Abrechnung auf Neuwagenbasis ... war im vorl. Fall zunächst bei der Laufleistung von 1840 km zu bedenken, daß die 1000-km-Grenze noch nicht um das Doppelte überschritten worden war. Auch [...]