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SchlHOLG (9 U 14/89) | Datum: 23.05.1990
a. »Es kommt nicht darauf an, ob der Bekl. seinen Wagen teilweise auf der Fahrbahn abgestellt und damit gegen das eingeschränkte Haltverbot (§ 41 Zeichen 286 StVO ) verstoßen hat; denn nach Auffassung des Senats ist § [...]