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OLG Oldenburg (9 U 71/99) | Datum: 15.08.2000
'Die Inline-Skates erfüllen die Definition des Fahrzeugs, es sind nämlich Gegenstände, die zur Fortbewegung auf dem Boden geeignet sind (Vieweg, NZV 1998, 4; Rüth/Berr/Berz, § 23 StVO Rdn. 1; Seidenstecher, DAR 1997; [...]