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Die bagatellisierende Beschreibung eines verkauften Gebrauchtwagens, der bei einem Transport schwer beschädigt worden war, als Fahrzeug 'mit repariertem Transportschaden' und einer 'Delle am Heck' ist als arglistiges Verschweigen im Sinne von § 463 BGB zu werten.
DRsp I(130)443e OLGReport-Oldenburg 1997, 140 ZfS 1997, 299 [...]