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LG Itzehoe (4 T 117/88) | Datum: 11.05.1988
»... Grundsätzlich führt jeder Streitgenosse gemäß §§ 61 , 63 ZPO einen selbständigen Prozeß und ist daher grundsätzlich auch berechtigt, einen eigenen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu beauftragen. Dem steht § 7 Nr. [...]