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1. Wird nachts ein Stromverteilerkästen durch einen Pkw zerstört und entstehen infolge einer von den Stadtwerken fehlerhaft durchgeführten Notreparatur weitere Schäden (hier: in einem Gärtnereibetrieb), haftet der Pkw-Haftpflichtversicherer auch für diese weiteren Schäden. 2. Wird der Geschädigte gem. § 24 UStG 'pauschaliert' zur Umsatzsteuer veranlagt, hat der Schädiger auch den in der Reparaturrechnung enthaltenen Mehrwertsteuerbetrag zu erstatten. 3. Daß die Haftung der Stadtwerke als weiterer Schädiger durch deren AGB teilweise ausgeschlossen ist und der Geschädigte sich mit den Stadtwerken verglichen hat, steht einer vollen Inanspruchnahme des Pkw-Haftpflichtversicherer nicht entgegen.
NJW 1991, 849, NJW 1991, 849 NJW-RR 1991, 548 NZV 1991, 189 [...]
1. Der Rückgriff ist nach § 67 Abs. 2 VVG auch dann ausgeschlossen, wenn die Unfallbeteiligten erst nach dem Versicherungsfall die Ehe schließen. 2. Unabhängig davon, ob der Regreßgläubiger kraft Gesetzes oder aufgrund einer Abtretung des Geschädigten vorgeht, besteht analog § 67 Abs. 2 VVG eine Regreßsperre.
S.a. OLG Köln ZfS 1992, 14 m.w.H. NJW-RR 1993, 40 NZV 1993, 71 ZfS 1993, 125 [...]