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OLG Oldenburg (11 U 19/84) | Datum: 12.10.1984
'Der Bekl. hat zwar gegen die ihm als mitversichertem Fahrer gegenüber der Kl. [Versicherer] bestehende Obliegenheit, nach einem VersFall alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens [...]