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BayObLG (2 ObOWi 28/85) | Datum: 24.04.1985
'...Nach § 30 Abs. 1 StVZO müssen Fahrzeuge so gebaut und ausgerüstet sein, daß ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Da die uneingeschränkte [...]