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Ein in einem anderen Mitgliedstaat der EG ausgestellter Führerschein berechtigt nicht dazu, im Bundesgebiet ein Kfz zu führen, führen, wenn dem Betreffenden zuvor nach innerstaatlichem Recht die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen oder versagt worden ist. Das gilt unabhängig davon, ob der Inhaber der Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland oder in einem anderen EG-Mitgliedstaat hat.
DAR 1998, 365 NJW 1998, 3731 NVwZ 1999, 100 VRS 95, 479 VerkMitt 1998, 94 [...]
1. Das Betteln ist nicht schlechthin und in jeder seiner Erscheinungsformen typischerweise eine straßenrechtliche Sondernutzung. 2. Das Betteln stellt - jedenfalls in seiner 'stillen' Erscheinungsform - abstrakt generell keine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dar. Mit ihm ist auch keine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung verbunden. 3. Die Regelung in einer Polizeiverordnung, die das Betteln auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen schlechthin untersagt, ist nichtig.
DVBl 1999, 333 DÖV 1998, 1015 NJW 1999, 2059 NVwZ 1999, 560 ZfS 1998, 406 [...]